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Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach Beendigung des Kurses und nur für das laufende Semester ausgestellt. Hierfür ist die Zusendung eines frankierten und adressierten Umschlags erforderlich.

Als Nachweis für das Finanzamt gilt der Lastschriftbeleg.

Förderung durch die Krankenkassen

Die Teilnahme an Gesundheitskursen in den Bereichen Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann von den Gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20 SGB V gefördert werden.

Bei unseren Kursangeboten orientieren wir uns zusätzlich zu den medizinisch-fachlichen vor allem an pädagogischen Gesichtspunkten im Sinne des „Lebenslangen Lernens“. Als gemeinnützige Einrichtung bieten wir unsere Veranstaltungen zu sozial verträglichen Preisen an.

Wir praktizieren ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System nach EFQM und orientieren uns u.a. am Qualitätsmanagement Gesundheitsbildung des Bayerischen Volkshochschulverbandes. Unsere Qualitätskriterien unterscheiden sich zum Teil erheblich von den Förderkriterien der Krankenkassen entsprechend § 20 SGB V.

Daher sind unsere Kurse nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registriert.

Teilnahmebescheinigungen stellen wir gerne wie bisher kostenfrei nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses mit Angabe von Kursdauer und Kursgebühren aus, insofern Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben. Formulare von und für Krankenkassen füllen wir (auch online) nicht aus. Ob und wie die Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir dann direkt mit der Krankenkasse zu klären.

Für einen Eintrag (Stempeldruck) in das Bonusheft der Krankenkasse nehmen Sie die vhs-Teilnahmebescheinigung und gehen Sie bitte damit zu Ihrer Krankenkasse.

Wir bitten um Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem Gesundheitskurs!

Ihre vhs Schwarzachtal